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Einkaufsbedingungen


1. Unsere nachfolgenden Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen. Soweit die Bedingungen unserer Vertragspartner davon abweichen oder diese Bedingungen ergänzen, sind sie für uns nicht verbindlich, auch wenn wir nicht widersprechen. Änderungen und Ergänzungen unserer Einkaufsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

2. Wenn unser Vertragspartner die Bestellung nicht innerhalb von 1 Woche nach Eingang schriftlich bestätigt (Auftragsbestätigung), haben wir das Recht, die Bestellung zu widerrufen, ohne dass uns hierfür Kosten in Rechnung gestellt werden können. Dies gilt nicht, wenn die Leistung bereits erbracht ist.

3. Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Preissteigerungen aufgrund nachträglich eingetretener Kostenerhöhungen werden nicht vergütet. Preiserhöhungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind mit den Preisen Nebenleistungen wie Planungsaufwand, Materialprüfung, Gebühren etc. abgegolten.

4. Von uns genannte Liefertermine sind grundsätzlich verbindlich und unbedingt einzuhalten. Die Lieferung gilt als rechtzeitig erbracht, wenn sie vollständig am angegebenen Ort angekommen ist.

5. Sobald der Vertragspartner erkennen kann, dass die Leistung nicht fristgerecht erbracht werden kann, ist er verpflichtet uns unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch bei Ereignissen höherer Gewalt und Betriebsstörungen, sofern sie Einfluss auf den Liefertermin haben. Im Übrigen stehen uns bei Verzug des Vertragspartners mit seiner Leistung die gesetzlichen Rechte zu.

6. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gehen Verpackungs- und Versandkosten zu Lasten des Vertragspartners. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder von Verschlechterungen geht mit Eingang der Ware bei dem von uns angegebenen Versandort auf uns über.

7. Zahlung leisten wir, sofern nichts anderes vereinbart ist, entweder 14 Tage nach Eingang der Lieferung und Stellung der Rechnung mit 3% Skonto oder 30 Tage danach ohne Abzug.

8. Der Vertragspartner haftet dafür, dass die Leistung nach dem neuesten Stand der Technik erbracht wird und nicht mit Fehlern behaftet ist, die deren Wert oder Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

9. Bei Mängeln können wir nach unserer Wahl die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend machen, Neulieferung oder Nachbesserung verlangen. Werden solche Ansprüche geltend gemacht, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese unverzüglich und ohne Kostenbelastung für uns auszuführen. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie verweigert, haben wir das Recht, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Darüber hinaus stehen uns alle weitergehenden gesetzlichen Ansprüche zu.

10. Rügen wegen mangelhafter Lieferung, Falschlieferung oder Mengenfehlern können wir innerhalb eines Monats nach Gefahrübergang geltend machen. Stellt sich ein rügepflichtiger Sachverhalt erst bei Verarbeitung oder Ingebrauchnahme der Leistung heraus, können wir die Rüge noch innerhalb eines Monats nach Entdeckung vorbringen.

11. Bei gelieferten Waren akzeptieren wir auf ausdrückliches schriftliches Verlangen des Vertragspartners einen Eigentumsvorbehalt zu dessen Gunsten. Nicht zugestimmt wird jedoch einem verlängerten Eigentumsvorbehalt bei Verbindung, Vermischung oder Weiterveräußerung durch uns.

12. Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist ausgeschlossen. Gegen unsere Forderungen ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur zulässig, wenn die Gegenforderung von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

13. Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Liefervertrag unser Firmensitz.


SCHNEIDER LEICHTBAU GmbH, 79110 Freiburg i.Br.
Stand: August 2006

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